Ausbildung der Bediener gemäß DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500 Kapitel 2.10) und DGUV Grundsatz 308-008 (ehemals BGG 966)
Als anerkanntes IPAF-Schulungszentrum bieten wir Ihnen hochwertige und international anerkannte Trainings für den sicheren Umgang mit Höhenzugangstechnik. Unser Ziel ist es, Bedienerinnen und Bedienern das Wissen und die praktischen Fertigkeiten zu vermitteln, die für einen sicheren, effizienten und gesetzeskonformen Einsatz von Hubarbeitsbühnen unerlässlich sind.
Die International Powered Access Federation (IPAF) fördert weltweit den sicheren und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik. Dies geschieht durch technische Beratung, Informationsbereitstellung, Einflussnahme auf gesetzliche Regelungen und Normen sowie durch umfassende Sicherheitsinitiativen und Schulungsprogramme.
Mit unseren IPAF-Schulungen profitieren Sie von international anerkannten Standards, maximaler Sicherheit und praxisnaher Ausbildung.
Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Hubarbeitsbühnen einsetzen, z. B. Arbeitnehmer im Bauhaupt- und Nebengewerbe, Hauswarte, Gebäudereiniger sowie Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen.
Der Kurs dauert einen Tag und umfasst das Lehrmaterial, Verpflegung sowie den Hubarbeitsbühnenschein bei bestandener Prüfung.
Teilnehmende sollten bereits praktische Erfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen gesammelt haben und über ein entsprechendes technisches Verständnis verfügen. Zudem sollten sie mindestens 18 Jahre alt, gesundheitlich geeignet und der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein.
Am Ende der Schulung erfolgt eine interne Prüfung, die mit dem „Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen“ abschließt.
Die Unterweisung zum Hubarbeits- und Hebebühnen-Führerschein umfasst u.a.:
Für die praktische Schulung an der Hubarbeitsbühne bringen Teilnehmende bitte ihre eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) mit.